Sachverständiger

  • Fundiertes Wissen durch Ingenieur-Studium Fachbereich Hochbau/Architektur an der Fachhochschule Würzburg
  • Seit 1972 Geschäftsführer eines renommierten Steinmetzbetriebes mit 100 Jahren Tradition
  • Große Erfahrung aufgrund 35-jähriger Tätigkeit im eigenen Naturstein-Fachbetrieb
  • Teilnahme an Fortbildungen und Schulungen des Bundesinnungsverbandes des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks und dort abgelegte Prüfung der Sachverständigenqualifikation im Bildungszentrum Mainz.
  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk durch die Handwerkskammer Würzburg

Allgemeine Infos zum Sachverständigen

Warum Sie einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vertrauen sollten

Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Der öffentlich bestellte Sachverständige ist für seine Leistungen immer persönlich verantwortlich.

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Über die fachliche Qualifikation hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaften wie z.B. den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, garantiert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.